Katastrophenschäden / Katastrophenfonds

Mit 9. Juni 2021 wird die Antragstellung um eine Beihilfe aus dem Katastrophenfonds für juristische und natürliche Personen von der Papierform auf eine elektronische Antragstellung umgestellt. Ebenso erfolgt ab diesem Zeitpunkt die Auszahlung der Beihilfe nur mehr über das Land Salzburg.

Alle Geförderten müssen ab dem Schadensjahr 2021 an die Transparenzdatenbank gemeldet werden. Landwirtschaftliche Betriebe tragen sich mit der Betriebsnummer und mit der entsprechenden Rechtsform als Einzelunternehmen oder als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) ein. Unternehmen, Vereine etc. tragen Kennzahlen wie die UID-Nummer, Vereinsregisternummer, Betriebsnummer, KUR (Kennzahl des Unternehmensregisters) oder Firmenbuch-Nummer ein. Natürliche Personen müssen das Geburtsdatum und die Hauptwohnsitzadresse angeben. Personengemeinschaften (meist Genossenschaften), die keine der oben genannten Kennzahlen besitzen, müssen im Ergänzungsregister des Bundes eine Kennzahl beantragen. Ohne Ken­nzahl ist eine Antragstellung nicht möglich. Beilagen müssen elektronisch mitgesendet werden. Die Antragstellung erfolgt über die Homepage des Landes Salzburg oder über die Land Salzburg-AP. Unter „Förderungen-Katastrophenfonds“ finden Sie den Link für den Antrag.  

Über den Vorgang der elektronischen Bestätigung des gemeldeten Katastrophenschadens durch die jeweilige Schadensgemeinde erfolgt zeitgerecht eine weitere Information. Geplant ist, dass jede Gemeinde online den Antragsstatus voraussichtlich ab Ende Juli 2021 abfragen kann. Das Gemeindeamt hilft Ihnen weiterhin bei der Antragstellung, besonders bei jenen Personen, die keinen Onlinezugang haben sollten.

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Zuständig


Max Stockhammer
Kontaktdaten von Max Stockhammer
FunktionLeitung Infrastruktur
NameMax Stockhammer
AmtsgebäudeGemeindeamt Mattsee
AdresseGemeindeweg 1
5163 Mattsee
Telefon+43 6217 7885 21
Faxnummer+43 6217 7885 521
E-Mailstockhammer@mattsee.at
BüroZimmer 5 / Erdgeschoß