Wählerevidenz

Unionsbürger/innen

Wenn Sie - als nicht-österreichische(r) Unionsbürger(in) mit Hauptwohnsitz in Österreich - an der Europawahl teilnehmen wollen, müssen Sie in die Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein. Wenn Sie in die Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde aufgenommen worden sind, bleiben Sie in dieser für die Dauer Ihres Aufenthalts in Österreich eingetragen. Sie können dann bei jeder Europawahl von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Unabhängig davon sind Sie berechtigt, in Ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde an Gemeinderatswahlen teilzunehmen.

Auslandsösterreicher/innen

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben und sich dennoch an Wahlen, Volksabstimmungen oder Volksbefragungen beteiligen wollen, müssen Sie in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein. Für die Teilnahme an einer Europawahl ist eine Eintragung in die Europa-Wählerevidenz erforderlich.

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen werden Sie für die Dauer von zehn Jahren in ihre Wählerevidenz und/oder Europa-Wählerevidenz eintragen.

Sie haben in Hinkunft die Möglichkeit, für die Dauer Ihrer Eintragung in die Wählerevidenz(en) durch Ankreuzen des entsprechenden Kästchens auf dem Antragsformular eine automatische Zusendung von Wahlkarten zu beantragen. In diesem Fall benötigt die Gemeinde - zwecks Zusendung der Wahlkarten - stets Ihre aktuelle Auslandsanschrift. Wenn Sie keine automatische Zusendung der Wahlkarten beantragen, müssen Sie für die Stimmabgabe im Ausland für jede Wahl, Volksabstimmung und Volksbefragung eine Wahlkarte (Stimmkarte) anfordern.

Bitte beachten Sie besonders,

  • dass bei Verlegung des Hauptwohnsitzes ins Ausland eine Abmeldung nach dem Meldegesetz nicht ausreicht, um als Auslandsösterreicher(in) in der Wählerevidenz und/oder Europa-Wählerevidenz zu verbleiben, und dass Sie vielmehr ausdrücklich eine diesbezügliche Erklärung abzugeben haben;
  • dass Sie, wenn Sie in eine der Wählerevidenzen (Wählerevidenz oder Europa-Wählerevidenz) bereits eingetragen sind, und den Wunsch haben, auch in die andere Wählerevidenz eingetragen zu werden, nur in die Wählerevidenz jener Gemeinde eingetragen werden können, in deren anderer Wählerevidenz Sie bereits geführt werden;  
  • dass, wenn Sie auf einem Antrag beide Wählerevidenzen ankreuzen, aber in einer der beiden Wählerevidenzen bereits geführt werden, die Zehn-Jahres-Frist hinsichtlich beider Evidenzen neu zu laufen beginnt.

Informationen für Auslandsösterreicher/innen

Informationen für Unionsbürger/innen

Zuständig


Christine Altendorfer
Kontaktdaten von Christine Altendorfer
FunktionMeldeamt, Bürgerservice
NameChristine Altendorfer
AdresseGemeindeweg 1
5163 Mattsee
Telefon+43 6217 7885 14
Faxnummer+43 6217 7885 514
E-Mailaltendorfer@mattsee.at
BüroZimmer 3 / Erdgeschoß

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