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Wenn Sie in die Wählerevidenz/Europa-Wählerevidenz aufgenommen worden sind, bleiben Sie für die Dauer von zehn Jahren eingetragen.
Wenn Sie in die Europa-Wählerevidenz aufgenommen worden sind, bleiben Sie für die Dauer Ihres Aufenthaltes in Österreich eingetragen. Sie können bei jeder Europawahl von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.
Weitere Formulare finden Sie auf www.help.gv.at