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Bau-Info-Mappe

Bauamt

  • Welche Unterlagen muss ich vorlegen?
  • Was bedeutet ... ?
  • Welche Gesetze sind anzuwenden ... ?
  • Welche Bauten sind bewilligungsFREI;
  • welche bewilligungsPFLICHTIG;
  • welche können mit
  • BAUANZEIGE errichtet werden?

Baubehörde der Marktgemeinde Mattsee:
I. Instanz: Bürgermeister Matthäus Maislinger
II. Instanz: Gemeindevertretung der Marktgemeinde Mattsee

Termine für Einreichung:
Bis spätestens Mittwoch, 12.00 Uhr - zwei Wochen vor der mündlichen Verhandlung

Terminvereinbarung: 06217 7885-15
Bauamtsleiter Maislinger Franz
Email: maislinger@mattsee.at

Folgende Unterlagen sind für Ihre persönliche Info-Mappe erhältlich: