Änderung Parkplatz Weyerbucht

Veröffentlichungsdatum22.11.2024Lesedauer1 MinuteKategorienService
Friedhofsparkplatz

Um einen gebührenfreien Kurzbesuch einer Grabstätte zu ermöglichen, wird ab 1. Jänner der gebührenpflichtige „Parkplatz Weyerbucht“ in zwei Parkzonen aufgeteilt.

Der Hauptparkplatz, neben dem Bajuwaren Gehöft, bleibt weiterhin ein gebührenpflichtiger Parkplatz. 

Der Standort des Kassenautomat am Ende des Weyerbucht Parkplatzes, in Richtung Weitenungerplatz, wird nicht verändert.

Hingegen wird der Kassenautomat beim oberen, kleinen Weyerbucht-parkplatz, neben dem Friedhof, deaktiviert und demontiert.

Der genannte obere, kleine Weyerbuchtparkplatz wird ab 1.1.2025 zum „Friedhof Parkplatz“, mit folgenden von der Gemeindevertretung beschlossenen Auflagen, welche im angehängten Plan ersichtlich sind:

Bei den beiden ersten Parkplätzen, vom Friedhof ausgesehen, gilt, Halten und Parken verboten, ausgenommen dauernd stark gehbehinderte Personen.

Für die beiden Parkplätze bei der E-Ladestation gilt, Halten und Parken verboten, ausgenommen Elektrokraftwagen während des Ladevorganges.

Die restlichen markierten Parkplätze ergeben eine Kurzparkzone. Diese gilt täglich von 9:00 bis 19:00 Uhr und die zugelassen Parkdauer beträgt 30 Minuten.

Für Fragen stehen unsere Mitarbeiter im Gemeindeamt gerne zur Verfügung.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.

Verordnung_Kurzparkzone_Friedhof_ab_01_2025[1].pdf herunterladen (1.1 MB)