Die Marktgemeinde Mattsee möchte an alle Hundebesitzer_innen appellieren, Hundekot wegzuräumen. In letzter Zeit mehren sich leider wieder die Beschwerden, dass dieser in Wiesen, an Wegrändern und sogar in Passagen, vor Hauseingängen und Fußabstreifern liegengelassen wird.
Es gibt zahlreiche Stationen, an denen Sie Gassi-Sackerl mitnehmen und in einem öffentlichen Mistkübel entsorgen können.
Im Sinne eines besseren Miteinanders, nutzen Sie bitte unbedingt dieses Angebot.
Ein Zuwiderhandeln gilt als Verwaltungsübertretung
Auszug aus der Ortspolizeilichen Verordnung 2012
§ 8 Entfernung von Hunde- und Pferdekot
Außerhalb von Gebäuden und von ausreichend eingefriedeten Grundflächen ist Hunde- und Pferdekot von jenen Personen unverzüglich zu entfernen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt. Diese Verpflichtung gilt nicht für bewaldete Flächen.
§ 9 Hundeverbot auf Kinderspiel- und Sportplätzen
Das Mitführen oder Freilaufenlassen von Hunden auf öffentlichen oder öffentlich zugänglichen gekennzeichneten Kinderspiel- und Sportplätzen ist verboten.