Illegale Ablagerungen von Grün- und Strauchschnitt

Veröffentlichungsdatum16.01.2026Lesedauer< 1 MinuteKategorienService
Müllablagerung

In jüngster Zeit kam es in Waldgebieten der Gemeinde Mattsee vermehrt zu illegalen Ablagerungen von Grün- und Strauchschnitt. Es wird darauf hingewiesen, dass das Ablagern von Abfällen - sowohl auf öffentlichen als auch auf privaten Flächen - gesetzlich verboten ist.

Der Recyclinghof bietet eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Möglichkeit zur Entsorgung von Strauchschnitt. Die Gemeinde ersucht um entsprechende Beachtung und behält sich vor, bei weiteren Verstößen Anzeige an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde zu erstatten.