Kundmachung - Ansuchen um Einzelbewilligung - Generalsanierung Salzlechner-Mühle und Nutzungsänderung von landwirtschaftlichen Bauten zu Wohnbau

Aushängezeitraum: 18.09.2026 - 16.10.2026

 

 

 

 

 

 

KUNDMACHUNG

 

 

1.    Gemäß § 46 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 LGBl. Nr. 30/2009 i.d.g. F. wird kundgemacht, dass Herr Benno FELL, um eine raumordnungsrechtliche Einzelbewilligung 

 

für die Generalsanierung der Salzlechner-Mühle und die Nutzungsänderung von Landwirtschaftlichen Bauten zu einem Wohnbau, 

auf Gst.Nr. 226, KG 56522 Hof

angesucht hat.

 

2.    Die Einreichunterlagen liegen während der gewöhnlichen Amtsstunden im Gemeindeamt der Marktgemeinde Mattsee vier Wochen zur Einsicht auf.

 

3.    Die in Betracht kommenden Dienststellen des Bundes, die gesetzlichen beruflichen Vertretungen, sowie die Regionalverbände und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Planungsinteressen verfolgen sowie Personen, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, sind berechtigt, innerhalb der Auflagefrist begründete schriftliche Einwendungen vorzubringen. Die Einwendungen sind durch geeignete Unterlagen so zu belegen, dass eine einwandfreie Beurteilung möglich ist.

 

 

Der Bürgermeister

 Michael SCHWARZMAYR

  

Kundmachungsdauer: 4 Wochen

Angeschlagen: 18.09.2026

Abgenommen: 19.10.2026

Informationen zu aktuellen Volksbegehren: Bundesministerium für Inneres

Kundmachungen zu Sitzungen der Gemeindevertretung sowie deren Ausschüsse: Bürger-Infoportal