Kundmachung - Bebauungsplan der Grundstufe für Bereich "Mattsee Mitte (Gasthof Post) - 3. Änderung"

Aushängezeitraum: 18.09.2026 - 16.10.2026

Kundmachung

 

1. Gemäß § 65 Abs 3 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 - ROG 2009, LGBl. Nr. 30/2009 i.d.g.F., wird kundgemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes der Grundstufe der Marktgemeinde Mattsee für den Bereich

 

„Mattsee Mitte (Gasthof Post) – 3. Änderung“

 

mindestens vier Wochen lang im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht aufliegt und im Internet unter www.mattsee.at einsehbar ist. 

 

 

2. Träger öffentlicher Interessen, sowie Personen, die ein Interesse glaubhaft machen, sind berechtigt, innerhalb der Auflagefrist begründete schriftliche Einwendungen vorzubringen. Die Einwendungen sind durch geeignete Unterlagen so zu belegen, dass eine einwandfreie Beurteilung möglich ist.

 


Der Bürgermeister

Michael Schwarzmayr

 

Angeschlagen am: 18.09.2026

Abnahme am: 19.10.2026

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Informationen zu aktuellen Volksbegehren: Bundesministerium für Inneres

Kundmachungen zu Sitzungen der Gemeindevertretung sowie deren Ausschüsse: Bürger-Infoportal