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01.01.2015
Die Regelung über die Benützung des Mattsee mit starken Elektrobooten unterliegt dem Salzburger Landesrecht.
Verordnung über die schifffahrtspolizeiliche Verkehrsbeschränkungen auf bestimmten Seen des Landes Salzburg ansehen
Nähere Auskünfte dazu erteilt das Land Salzburg, Telefon: 0662 8042