Angehörige von EU-Bürgern* und Schweizern, die selbst EU-Bürger* oder Schweizer sind - Aufenthalt in Österreich

* Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich hier nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen).

Aktuelle Informationen zum Aufenthalt von Angehörigen von EU-Bürgern und Schweizern, die selbst EU-Bürger oder Schweizer sind, in Österreich, Anmeldebescheinigung und Bescheinigung des Daueraufenthalts etc.

Letzte Aktualisierung: 11. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag von 8 bis 12 Uhr und 16 bis 19 Uhr
Dienstag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
nachmittags nach Vereinbarung