Unter dem Begriff "E-Government " bietet die österreichische Verwaltung eine Vielzahl von Diensten und Serviceleistungen im Internet an. Dadurch haben Sie unter anderem die Möglichkeit, weitgehend unabhängig von Ort und Zeit Anträge elektronisch zu stellen oder mit der Verwaltung elektronisch zu kommunizieren.
Die Marktgemeinde Mattsee bietet Ihnen folgende "E-Government " Dienstleistungen an:
Elektronische Zustellung Die elektronische Zustellung von Vorschreibungen der Gemeinde in Form eines E-Mails ist möglich – das bestehende Bürgerportal wird dadurch abgelöst. Dieses kostenlose Service hilft Geld zu sparen und entlastet die Umwelt - Anmeldung zur elektronischen Zustellung Online Wasserzählerdatenerfassung Erfassen Sie Ihren Wasserzählerstand einfach online auf www.zaehlerdaten.at . Auf der Ablesekarte befindet sich ein individueller QR-Code sowie ein Weblink. Wird nun über Smartphone der QR-Code eingelesen oder am PC der Weblink geöffnet, muss nur mehr der Zählerstand erfasst werden. Alle anderen Daten (EDV - und Zählernummer sowie der Vorjahresverbrauch) sind bereits automatisch hinterlegt. Somit können fehlerhafte Eingaben vermieden werden. Natürlich ist auch die Retournierung der Ablesekarte über die „klassische Variante“ per Post möglich. Fundamt Online Formulare Sämtliche Formulare der Marktgemeinde Mattsee online oder als PDF- und WORD-Formulare ausfüllbar Handy Signatur - das Handy als elektronischer Ausweis Die Handy-Signatur ist Ihre rechtsgültige elektronische Unterschrift im Internet. Sie ist der handgeschriebenen Unterschrift gleichgestellt. Das Mobiltelefon ist auch Ihr virtueller Ausweis, mit dem Sie Dokumente oder Rechnungen digital unterschreiben können. Aktivierung und Verwendung der Handy-Signatur sind vollkommen kostenlos. Sie erlaubt Ihnen einen komfortablen Einstieg in zahlreiche Internetdienste von Verwaltung und Wirtschaft, z.B. :
Online Amtswege wie FinanzOnline, Versicherungsdatenabfrage, Neues Pensionskonto, Strafregisterauszug Elektronisches Postamt: Sie bekommen (Behörden-)Post sicher elektronisch zugestellt. PDF signieren Datentresor u.v.m. Die vollständige Liste der Anwendungen finden Sie unter: Einsatzmöglichkeiten der Handy-Signatur
Die Aktivierung Ihrer Handy-Signatur ist im Meldeamt nach telefonischer Voranmeldung (+43 6217 7885 , Christine Altendorfer) möglich. Ein amtlicher Lichtbildausweis, ein aktuelles Passfoto und ein SMS-fähiges Mobiltelefon (mit Fingerprint oder FaceID) sind mitzubringen. Das sind Voraussetzungen für ID Austria.
Weitere Informationen unter:
Aktivieren Sie Ihre A-Trust Handy-Signatur App Die Handy-Signatur App ist eine optionale Erweiterung Ihrer bestehenden Handy-Signatur.
Durch das speed-sign-Verfahren beschleunigen und vereinfachen Sie die Nutzung Ihrer Handy-Signatur – anstatt
wie bisher die TAN aus der SMS abzutippen, richten Sie Ihre
Smartphone-Kamera auf den angezeigten QR-Code. Mithilfe der App wird der
QR-Code gescannt und so der zweite Faktor der Authentifizierung
erbracht. Einfach, sicher und schnell.
Weitere Informationen unter https://www.handy-signatur.at/mobile/TanAppUpgrade/
Zuständig Zuständig für den Bereich "E-Government " im Marktgemeindeamt Mattsee: Christine Altendorfer .
Barrierefreies Web – Internet-Zugang für alle Seit Jänner 2007 bietet die Webseite der Marktgemeinde Mattsee Barrierefreiheit auf hoher Stufe, mehr jedenfalls als im § 1 des E-Government -Gesetzes ab 1.1.2008 verlangt wird. Die Gemeinde bemüht sich, den internationalen Standard "Triple A" des W3C-Konsortiums (www.w3.org ) zu erfüllen. Die einzelnen Stufen nach den WAI-Richtlinien sind in der Kurzfassung wie folgt beschrieben:
WAI Konformitätsstufe A: Bereitstellung von Text für jedes Nicht-Text-Element (Bilder, Grafiken), Sprachauszeichnung. WAI Konformitätsstufe AA : Zusätzlich zu A: Verwendung von CSS (Cascading Style Sheets) statt Bildern, Verwendung von Farbkontrasten, skalierbare Schriften. WAI Konformitätsstufe AAA: Zusätzlich zu AA : Keine Verwendung von Tabellen zu Layoutzwecken, Überschriften und Aufzählungen mit den entsprechenden Auszeichnungen. Menschen mit Behinderung, aber auch Benutzer mit technischen oder altersbedingten Einschränkungen wird dadurch der Zugang zum Internet ermöglicht.
Weitere Informationen zur Barrierefreiheit auf www.digitales.oesterreich.gv.at