Angehörige von EU-Bürgern* und Schweizern, die Drittstaatsangehörige sind – Aufenthalt in Österreich

* Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich hier nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen).

Aktuelle Informationen zum Aufenthalt von Angehörigen von EU-Bürgern und Schweizern, die Drittstaatsangehörige sind, in Österreich, Aufenthaltskarte und Daueraufenthaltskarte etc.

Letzte Aktualisierung: 11. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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Dienstag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
nachmittags nach Vereinbarung