Errichtung eines Testaments

Jede entscheidungsfähige erwachsene Person kann ein Testament errichten.

Informationen zum Thema "Erben und Vererben" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

§ 566 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag von 8 bis 12 Uhr und 16 bis 19 Uhr
Dienstag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
nachmittags nach Vereinbarung