Illegale Abfallsammler

Veröffentlichungsdatum30.08.2021Lesedauer1 MinuteKategorienUmwelt/Energie, Service
Elektroaltgeräte Koordinierungsstelle

Verantwortlich handeln – illegale Exporte verhindern

Immer öfters versuchen sogenannte „Kleinmaschinenbrigaden“ mittels Flugblätter die Bürger zu animieren, nicht mehr benötigte Waren vor die Türe zu stellen. Das österreichische Abfallwirtschaftsgesetz sieht seit 2002 vor, dass Abfälle ausschließlich an befugte Sammler oder Abfallbehandler übergeben werden dürfen. Die Abgabe von diversen Gegenständen an sogenannte „Kleinmaschinenbrigaden“ ist somit verboten. 

Erfahrungen haben gezeigt, dass es mit diesen "Kleinmaschinenbrigaden" oft Ärger gibt:

  • Es werden nur die besten Gegenstände ausgesucht, der Rest bleibt liegen.
  • Es werden Gegenstände (z.B. Gartengeräte oder Fahrräder) mitgenommen, die gar nicht bereitgestellt waren.
  • Die gesammelten Gegenstände werden auf Parkplätzen nachsortiert. Nicht Brauchbares wird im Anschluss dort liegen gelassen.
  • Die Kosten für die Entsorgung des zurückgelassenen Mülls müssen letztlich wieder vom Bürger aufgebracht werden. 

Bitte stellen Sie also keine Gegenstände für solche Sammlungen bereit!