Die Meldebestätigung ist ein Nachweis seit wann und wo man selbst, oder ein Mensch für den man meldepflichtig ist, gemeldet ist. Bei begründetem Antrag kann sie sich auch auf frühere Mattseer Wohnsitze beziehen.
Meldebestätigungen auf Grund der im Zentralen Melderegister enthaltenen Daten beziehen sich stets auf alle aufrechten Anmeldungen im Bundesgebiet oder die letzte Abmeldung.
Eine Meldebstätigung kann man persönlich gegen Nachweis der Identität (amtlicher Lichtbildausweis) oder schriftlich im Gemeindeamt Mattsee beantragen.
Notwendige Unterlagen:
- Persönlich beantragte Meldebestätigung über aufrechte Mattseer Wohnsitze:
amtlicher Lichtbildausweis
Kosten: 2,10 Euro (+ 14,30 Euro Zeugnisgebühr , wenn die Meldebestätigung nicht an eine bestimmte Stelle gerichtet ist)
- Persönlich beantragte Meldebestätigung über aufrechte Wohnsitze oder die letzte Abmeldung im Bundesgebiet (Zentrales Melderegister):
amtlicher Lichtbildausweis
Kosten: 3,00 Euro (+ 14,30 Euro Zeugnisgebühr , wenn die Meldebestätigung nicht an eine bestimmte Stelle gerichtet ist)
- Persönlich beantragte Meldebestätigung über frühere Mattseer Wohnsitze:
amtlicher Lichtbildausweis
nur mit Begründung
Kosten: 2,10 Euro (+ 14,30 Euro Zeugnisgebühr, wenn die Meldebestätigung nicht an eine bestimmte Stelle gerichtet ist)
Schriftliche Anträge bearbeitet das Meldeamt der Marktgemeinde Mattsee. Bei diesen Anträgen kommt eine Eingabegebühr von 14,30 Euro pro Bestätigung dazu.