Kosten eines Grundbuchsauszugs

Grundbuchsauszüge und Auszüge aus dessen Hilfsverzeichnissen kosten 15 Euro.

Rechtsgrundlagen

Gerichtsgebührengesetz (GGG)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag von 8 bis 12 Uhr und 16 bis 19 Uhr
Dienstag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
nachmittags nach Vereinbarung