Beschwerde

Eine Beschwerde ist ein Rechtsmittel gegen einen Beschluss. Beschwerden sind zulässig, sofern der betroffenen Partei bzw. Person bestimmte Rechte verweigert bzw. Pflichten auferlegt werden. Beschwerden sind auch in Verwaltungsverfahren gegen Bescheide zulässig.

Was kann gegen Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts unternommen werden?

Um den Entschluss eines Verwaltungsgerichts anzufechten, kann eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht werden.

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag von 8 bis 12 Uhr und 16 bis 19 Uhr
Dienstag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
nachmittags nach Vereinbarung