Datenschutz

Der Datenschutz gilt als Grundrecht in Österreich. Informationen, die Auskunft über eine Person geben oder nicht allgemein zugänglich sind, müssen mit Geheimhaltung behandelt werden. Weiterführende Informationen finden sich auf der Webseite der österreichischen Datenschutzbehörde.

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag von 8 bis 12 Uhr und 16 bis 19 Uhr
Dienstag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
nachmittags nach Vereinbarung